Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für alle Verträge zwischen der EMC Containerhandel GmbH und ihren Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Containern und Raumsystemen, die zwischen der EMC Containerhandel GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung in Textform ausdrücklich annimmt oder die Ware versendet.
(4) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Transport- und Abladekosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt die Rechnungstellung steuerfrei. Der Kunde ist verpflichtet, seine USt-IdNr. vor Vertragsschluss mitzuteilen und deren Gültigkeit auf Verlangen nachzuweisen.
(3) Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Vorkasse. Der Liefertermin wird nach vollständigem Zahlungseingang disponiert.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§ 4 Lieferung, Abladen und Gefahrübergang
(1) Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern kein Fixtermin ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit einem Lastzug erreichbar ist, der Stellplatz eben, befestigt und tragfähig ist und die für die vereinbarte Abladeart erforderlichen Freiflächen zur Verfügung stehen. Notwendige behördliche Genehmigungen, Halteverbotszonen oder Sondernutzungserlaubnisse sind vom Kunden zu beschaffen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Kann die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die Kosten der Leerfahrt sowie entstandene Standzeiten.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit dem Absetzen des Containers am vereinbarten Stellplatz auf den Kunden über, bei Selbstabholung mit der Übergabe im Depot.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 5 Beschaffenheit gebrauchter Container
(1) Gebrauchte Container sind gebrauchte Sachen. Gebrauchsspuren wie Kratzer, Dellen, Farbabweichungen, Reparaturbleche, Aufkleberreste und Oberflächenrost stellen keinen Mangel dar, sondern sind vertragsgemäße Beschaffenheit.
(2) Zugesichert wird bei gebrauchten Einheiten die Wind- und Wasserdichtigkeit sowie die Funktionsfähigkeit der Türen und Verriegelungen. Bei als „Cargo Worthy“ bezeichneten Einheiten wird zusätzlich eine gültige CSC-Plakette zugesichert.
(3) Farbangaben bei gebrauchten und One-Way-Containern sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine RAL-Farbe vereinbart wurde.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen, in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(3) Transportschäden sind bei der Übergabe auf dem Lieferschein zu vermerken.
§ 8 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Genehmigungen und Verwendung
Der Kunde ist für die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften am Aufstellort verantwortlich, insbesondere für etwaige bauordnungsrechtliche Genehmigungen sowie für die Einhaltung der Vorschriften zur Lagerung wassergefährdender Stoffe. Der Verkäufer schuldet keine baurechtliche Beratung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
